Wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad haben?

In gewissen Situationen stellt sich die Frage: „Wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad haben?“. Das Auto stehen lassen, um nach dem Fest, der Party oder dem Tanzen mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren. Das kann Ihrer Gesundheit und Ihrem Geldbeutel teuer zu stehen kommen. Nach dem Strafgesetzbuch § 316 wird bestraft, wer aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um einen PKW, Motorrad oder Fahrrad handelt.

Schnelle Antwort

Ab 1,6 Promille liegt eine Untüchtigkeit des Fahrens vor doch auch bei weniger Promille kann es Probleme geben. Wenn es zu einem Unfall kommt oder die Polizei der Meinung ist, dass sie alkoholtypischen Verhalten an den Tag legen kann auch unter 1,6 Promille ihr Führerschein weg sein.

Promillegrenzen beim Fahrrad (1)


Wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad haben?

Ab 1,7 Promille hat das BGH 1986 die absolute Fahruntüchtigkeit begrenzt. Meist kommt es in der Rechtsprechung der Gerichte bei einem Grenzwert von 1,6 zum Stillstand. Wird ein Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille angehalten, kann dieser seinen PKW-Führerschein aufs Spiel setzen. Unwichtig ist hierbei, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet waren oder nicht.

Zu beachten sind die verkehrsrechtlichen Bedingungen Ihres Fahrrades. Bis zu 25 km/h liegt der gängige Wert in der Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Bei Fahrrädern mit Motor (E-Bikes) bis 45 km/h liegt der Wert etwas niedriger, bei 1,1 Promille.

Getoppt wird der Wert der Rechtssprechung alleinig von E-Scootern. Diese sind mit einer Promillegrenze von 0,5 genauso hoch wie die der PKW-Fahrer. Wird man kontrolliert, zählt dies als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld, Fahrverbot und 2 Punkten geahndet. Dies gilt in diesem Fall auch, wenn keine Auffälligkeiten oder eine Fahrunsicherheit vorliegt.
Das Fahrverbot gilt nach der Rechtssprechung auch für E-Scooter, außer diese sind vom Fahrverbot ausgenommen. Kommt es zu einem erneuten Gesetzesverstoß droht Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (StGV §21).

Bei zusätzlichen Fahrunsicherheiten bzw. zusätzlicher Verursachung eines Unfalles kann der Wert auf 0,3 Promille gesenkt werden. Hier droht die Entziehung des Führerscheines, Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder sogar eine Freiheitsstrafe. E-Scooter für Fahranfänger liegen bei einem Wert von 0,0 Promille.

Bei erneuten Kontrollen und Gesetzeswidrigkeiten, selbst wenn sie unter dem Grenzwert liegen, müssen die Fahrer sich einer MPU unterziehen.

Fahrradfahrer, die mit weniger als 1,6 Promille fahren und eine alkoholtypischen Verhalten an den Tag legen, riskieren ebenfalls ihren Führerschein. Hierzu zählt beispielsweise das Fahren ohne Licht in der Dunkelheit, Schlangenlinien fahren, Verkehrszeichen nicht beachten. Geahndet wird hier mit zwei Punkten in Flensburg sowie einer Geldstrafe ausgerichtet am Einkommen des Fahrers. Wir hoffen wir konnten die Frage: „Wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad haben?“ ausreichend beantworten. Natürlich sollte man zu jeder Zeit einen Fahrradhelm tragen.

Promillegrenzen fuer Fahrradfahrer (1)


Promillegrenzen für Radfahrer: Hinweise für Fahranfänger

Führerscheinneulinge kann die Verlängerung der Probezeit drohen, wenn sie betrunken auf dem Fahrrad erwischt werden. Wer noch keinen Führerschein besitzt kann auch bestraft werden. Junge Menschen ab 16 Jahren, die bereits betrunken auf dem Fahrrad erwischt wurden, kann beim Antrag auf den Führerschein eine MPU abverlangt werden.

Regeln in anderen Ländern

In anderen Ländern gelten andere Regeln. Liegt Deutschland bei einer Toleranzgrenze von 1,6 Promille sind es in Österreich 0,8 Promille, in Italien, Frankreich, Spanien und den Niederlanden nur 0,5 Promille. In Tschechien liegt die Promillegrenze bei 0,0 Promille.

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Andreas Wittmann
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